FAQ's

FAQ's zum geförderten Glasfaserausbau 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum geförderten Glasfaserausbau: 

1. Ist der Anschluss kostenfrei?

Die Errichtung eines Anschlusses ist im Rahmen des Förderprogrammes für alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet kostenfrei.

 2. Muss ein Vertrag bei der E.ON/ Westconnect GmbH geschlossen werden?

Nein. Im Rahmen des Förderprogrammes muss kein Vertrag bei der E.ON Highspeed geschlossen werden. Entscheidet sich der Bürger / die Bürgerin gegen einen Vertrag, wird im Rahmen des Ausbaus lediglich der Anschluss bis ins Haus verlegt (kostenfrei). Die Glasfaser ist zu diesem Zeitpunkt inaktiv. Soll nachträglich ein Vertrag bei E.ON Highspeed gebucht werden, erhebt die E.ON eine Aktivierungsgebühr von 400 €.

3. Kann ein anderer Anbieter die Glasfaser der E.ON nutzen?

Grundsätzlich ist es zukünftig möglich, dass auch andere Anbieter die Glasfaser nutzen können. Trotz Open Access ist es aktuell lediglich möglich, dass die E.ON ihre eigenen Produkte auf der neu zu errichtenden Glasfaserinfrastruktur vertreibt.

4. Wie gehe ich mit der Grundstückseigentümererklärung um?

Wenn Bedarf an einem kostenlosen Hausanschluss besteht, muss die Grundstückseigentümererklärung ausgefüllt und an die E.ON Highspeed zurückgeschickt werden. Hierzu enthält jedes Anschreiben einen separaten Rücksendeumschlag. Diese finden Sie hier

 5. An wen wird die Grundstückseigentümererklärung geschickt, wenn kein separater Umschlag dem Anschreiben beiliegt?

Bei der Versendung seitens der Westconnect GmbH kann es vorkommen, dass die Umschläge fehlen. Wenn ein Interesse an einem kostenfreien Anschluss besteht, muss die Erklärung an folgende Adresse postalisch verschickt werden:

E.ON Energie Deutschland GmbH

Team Highspeed

Bochumer Str. 2

45661 Recklinghausen


 6. Gibt es eine Hotline bei der E.ON?

Die Hotline ist zeitnah unter der 0800 / 3309955 zu erreichen.

 7. Wie werden Bürgerinnen und Bürger über Verträge informiert?

Sobald die Planungen zum Ausbau durch die Westconnect GmbH beginnen, werden die zuständigen Mitarbeiter auf die Ortsgemeinden zugehen und mit in die Planungsprozesse integrieren. Des Weiteren werden in der Regel für Bürgerinnen und Bürger Informationsveranstaltungen durchgeführt.

 8. Wie ist die Vorgehensweise, wenn mehrere Immobilien der gleichen Person gehören?  

Pro Immobilie wurde eine Grundstückseigentümererklärung versandt. Sollten mehrere Immobilien im Besitz sein, kann die Grundstückseigentümererklärung kopiert, ausgefüllt und versendet werden.


Weiterführende Informationen zur technischen Umsetzung des Ausbaus finden Sie hier! 

 


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