Am 2. Januar 2025 wurde der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) in einer Hobbyhaltung im Rhein-Pfalz Kreis bestätigt. Es handelte sich um eine Hobbyhaltung mit 46 Vögeln, ein Eintrag über Wildvögel wird vermutet.
Die Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich unterliegt derzeit keinen tierseuchenrechtlichen Maßregelungen.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung, Fütterung von Geflügel und Futteraufbewahrung unzugänglich für Wildvögel) kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel bestehen, kann die Geflügelpest leicht eingetragen werden.
Alle Geflügelhaltung sind beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Geflügelhalter, die bei ihren Tieren Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion beobachten oder es in den Beständen sogar zu vermehrten Todesfällen kommt, sollten sich umgehend mit der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.
Vermehrte Totfunde bei Wasservögeln (Enten, Gänse, Schwäne), Möwen sowie Funde toter Greifvögel sind ebenfalls dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, 06571 14-1032, veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de zu melden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/aviaere-influenza.