Gesundheitsamt

Dauerausstellung im Fachbereich Gesundheit im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen


Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Laut Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler damit auch verpflichtet, sich schulzahnärztlich untersuchen zu lassen. Somit ist die zahnärztliche Untersuchung der zukünftigen Erstklässler Bestandteil der Schuleingangsuntersuchung.

Vielen Eltern von Vorschulkindern, die zur Schuleingangsuntersuchung in das Gesundheitsamt kommen, ist dies nicht bekannt. Deshalb informiert die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (AGZ) Bernkastel-Wittlich aktuell mit einer Plakat-Ausstellung zum Thema „Zahnärztliche Untersuchung in den 1. Klassen“ im Wartebereich des Wittlicher Gesundheitsamtes.

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird der Zahnstatus vom Schularzt geprüft und die Erziehungsberechtigten werden über die Zahnhygiene und den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt/Zahnärztin informiert. Die zahnärztliche Schuleingangsuntersuchung findet allerdings nicht zeitgleich mit der Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie wird innerhalb des ersten Schuljahres von der LAGZ Rheinland-Pfalz beauftragten Schulzahnärzten in den Grundschulen durchgeführt. Die zahnärztliche Untersuchung in der Schule bietet die Chance, alle Schulanfänger zu erreichen, da in dieser Zeit der Zahnwechsel eingesetzt hat und die Untersuchung unverzichtbar ist, um die bleibenden Zähne möglichst lebenslang gesund zu erhalten.

Das Schulgesetz schreibt vor, dass die Eltern der Erstklässler über den Untersuchungstermin in der Schule schriftlich informiert werden und ihnen das Recht eingeräumt wird, bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend zu sein. Die Privatsphäre des Kindes und der Datenschutz werden bei der zahnärztlichen Untersuchung in der Schule gewahrt. In einem separaten Schulraum wird jedes Kind einzeln zahnärztlich untersucht. Auf einem Befundbogen werden die Untersuchungsergebnisse festgehalten, die nach anonymer Auswertung vernichtet werden. Allein den Eltern wird schriftlich mitgeteilt, in welchem Zustand sich die Zähne ihres Kindes befinden. Weder die Schule noch die Lehrer erhalten darüber Informationen.

Wurde festgestellt, dass eine Behandlung notwendig ist, wird dem Elternbrief ein Rückmeldeformular beigefügt. Die Hauszahnarztpraxis dokumentiert den erfolgten Besuch auf dem Rückmeldeformular. Nach der Behandlung sendet diese das Formular an die regionale Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege. Bleibt die Rückmeldung aus, werden die Eltern drei Monate nach der Schulzahnuntersuchung erneut schriftlich an den Zahnarztbesuch erinnert.

Seit über 35 Jahren entwickelt die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGZ) Rheinland-Pfalz gemeinsam mit ihren 23 regionalen Arbeitsgemeinschaften zahnmedizinische Präventionsprogramme für Krabbelgruppen, Kindertagesstätten und Schulen. Die Anleitung zur richtigen Mundhygiene, die Aufklärung über zahngesunde Ernährung, die Zahnschmelzhärtung durch Fluoride und die Gewöhnung an frühzeitige, regelmäßige Zahnarztbesuche sind die Kerninhalte aller Programme. Die LAGZ Rheinland-Pfalz ist eine Kooperation der zahnärztlichen Organisationen, der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Landkreistages in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz. Geschäftsstelle der LAGZ Rheinland-Pfalz ist in Ludwigshafen. Grundlage ihrer Arbeit bildet § 21 SGB V zur Gruppenprophylaxe.

Ansprechpartner sind die AGZ Bernkastel-Wittlich, Ellen Erken-Müller, 06508 917948, agz.bernkastelwittlich@lagz-rlp.de und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Gesundheit, Christine Greßmann, 06571 142162, Christine.Gressmann@Bernkastel-Wittlich.de.