Tierseuchen

Tularämie (Hasenpest) in Niederöfflingen festgestellt


Bei einem Feldhasen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (Gemeinde Niederöfflingen) wurde am 3. April 2025, der Erreger der Tularämie, auch als Hasenpest bezeichnet, durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz nachgewiesen.

Obwohl Tularämie („Hasenpest“), das heißt die Infektion mit dem Bakterium Francisella tularensis, primär eine tödlich verlaufende Erkrankung bestimmter kleiner Säugetiere wie Kaninchen, Hase, Fuchs und Dachs ist, können sich auch Menschen mit diesem Erreger anstecken und schwer erkranken.

Es handelt sich deshalb um eine sogenannte Zoonose. Auch andere Wild-, Haus- und Nutztiere können sich infizieren. Kranke Hasen sind meist apathisch, verlieren ihre Scheu und den Fluchtdrang, haben Fieber und eine hohe Atemfrequenz. Innerhalb von zwei bis 13 Tagen verenden die meisten Tiere an einer Sepsis, bei einem chronischen Verlauf magern sie stark ab.

Die meisten Infektionen beim Menschen sind auf den Kontakt mit infizierten Feldhasen zurückzuführen. Erkrankte Personen zeigen grippeähnliche Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit, geschwollene Lymphknoten, Schüttelfrost, manchmal auch Übelkeit und Durchfall sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Komplikationen mit Lungenentzündung oder Beteiligung anderer Organe wie Leber, Niere und Herz können vorkommen.

Eine Übertragung kann durch Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch stattfinden. Seltener sind Übertragungen durch Stiche von infizierten blutsaugenden Insekten oder Zecken, kontaminierte Stäube und Aerosole. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind nicht bekannt.

Die Gefahr für Hunde ist zwar gering, da sie eine hohe natürliche Resistenz besitzen, jedoch kann es bei Hunden mit einem schwachen Immunsystem zu einer Infektion kommen, die mit Appetitlosigkeit, Fieber und Schwellung der Lymphknoten einhergeht. Es empfiehlt sich daher, Hunde nicht in die Nähe von toten oder offensichtlich kranken Hasenartigen kommen zu lassen.

Die Erkrankung ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz und einer auf dem Tiergesundheitsgesetz basierenden Verordnung meldepflichtig. Wichtig zu bedenken ist, dass der Tierkörper im Falle einer Infektion auch ohne sichtbare äußere Veränderungen sehr große Erregermengen enthalten kann. Der Umgang mit solchen Tieren oder Tierkörpern ohne weitere Schutzmaßnahmen sollte daher möglichst vermieden werden.

Auffällige Tiere sind dem Veterinäramt, FB 32, Kurfürstenstr. 59 in 54516 Wittlich, 06571 14 1032, veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de) zu melden.