Balkonkraftwerke

Förderprogramm für private Balkonkraftwerke


Strom selbst erzeugen und direkt vor Ort nutzen. Ein Balkonkraftwerk macht dies möglich. Die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerks gestaltet sich einfacher als die Montage einer Dach-PV-Anlage und ist eine lohnende Alternative für all diejenigen, die keine Dach-PV-Anlage installieren können oder wollen.
Um die Anzahl von Balkonkraftwerken im Landkreisgebiet zu erhöhen, hat die Kreisverwaltung im April 2024 ein Förderprogramm für private Balkonkraftwerke gestartet. Somit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen und so zum Klimaschutz und zur Energiewende beizutragen.
Gefördert wird ein Balkonkraftwerk pro Haushalt mit einer pauschalen Fördersumme von 150 €. Die Förderanträge können auf der Internetseite der Kreisverwaltung online gestellt werden. Hier sind auch viele weitere Informationen zu finden. Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Es können ausschließlich Balkonkraftwerke gefördert werden, die nach dem 1. April 2024 angeschafft wurden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Anlage gekauft, montiert und im Marktstammdatenregister registriert wurde. Interessenten sollten vor Antragsstellung prüfen, ob ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, da das Anbringen, auch von Balkonkraftwerken, hier vorher genehmigt werden muss.
Am 11. Juni 2025 findet eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in der Güterhalle in Bernkastel-Kues statt. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze. Für Fragen zum Förderprogramm steht die Klimaschutzmanagerin der Kreisverwaltung Yvonne Michels, 06571 14 2172, Yvonne.Michels@Bernkastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung. Die Mittel für das Förderprogramm der Kreisverwaltung stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (kurz KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.