Betreuungen

Kreisverwaltung sucht Berufsbetreuer


Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht alleine regeln, stellt ihm das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Dazu gehören insbesondere Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung, Suchterkrankungen, Demenzerkrankungen oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Berufsbetreuer arbeiten auf freiberuflicher Basis, unterstützen in rechtlichen Angelegenheiten und handeln stellvertretend durch Betreuungsbeschluss für die betreuten Menschen. Zu den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung zählen zum Beispiel Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Post- und Behördenangelegenheiten. Regelmäßiger persönlicher Kontakt als auch die Wunschbefolgung der betreuten Person sind fundamentaler Bestandteil der Tätigkeit.

Gesucht werden einfühlsame Personen, die sozial engagiert sind, Interesse am Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen haben und über Toleranz sowie Akzeptanz für rechtlich Betreute verfügen. Eine Bereitschaft zur freiberuflichen Tätigkeit (auch nebenberuflich möglich) ist erforderlich.

Eine Vergütung der Betreuertätigkeit erfolgt durch das Betreuungsgericht und richtet sich nach dem Vormünder- und Berufsbetreuervergütungsgesetz. Für den Zugang zum Betreuerberuf ist eine bundesweit geltende Registrierung erforderlich. Voraussetzungen zur Registrierung sind die persönliche Eignung und Fähigkeit (nachzuweisen unter anderem durch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal), eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung sowie ein entsprechender Sachkundenachweis. Die erforderliche Sachkunde kann durch anerkannte Weiterbildungen erlangt werden.

Vor allem Personen mit juristischer, sozialpädagogischer, medizinischer, psychologischer, betriebswirtschaftlicher und verwaltungsrelevanter Ausbildung sind für diese Tätigkeit besonders geeignet. Bei Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt und bei Bewerbern mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde als nachgewiesen.

Interessierte Personen für diese vielseitige Tätigkeit melden sich gerne bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Betreuungsbehoerde@Bernkastel-Wittlich.de. Für Fragen stehen Frau Ehlen (06571 14-2453), Herr Gruber (06571 14-2274) und Frau Rieder (06571 14-2275) gerne zur Verfügung.