Strom selbst erzeugen und direkt vor Ort nutzen. Dies ermöglicht ein Balkonkraftwerk. Die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerks gestaltet sich wesentlich einfacher als die Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und ist eine lohnende Alternative für alle, die keine Dach-Anlage installieren können oder wollen.
Für alle privaten Balkonkraftwerke, die seit dem 1. April 2024 angeschafft wurden, stehen weiterhin Fördermittel zur Verfügung. Um die Anzahl von Balkonkraftwerken im Landkreisgebiet zu erhöhen, hat die Kreisverwaltung im April 2024 ein Förderprogramm für private Balkonkraftwerke gestartet. Somit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen und so zum Klimaschutz und zur Energiewende beizutragen.
Gefördert wird ein Balkonkraftwerk pro Haushalt mit einer pauschalen Fördersumme von 150 €. Die Förderanträge können auf der Internetseite der Kreisverwaltung online gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Eine Doppelförderung mit dem Förderprogramm der Stadt Wittlich ist nicht zulässig. Es können ausschließlich Balkonkraftwerke gefördert werden, die nach dem 1. April 2024 neu angeschafft wurden. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf gestellt werden.
Der Antrag kann ausschließlich nach dem Kauf, nach der Registrierung im Marktstammdatenregister und nach vollständiger Montage gestellt werden. Ein aktueller Status der Anzahl an eingegangenen Förderanträgen finden Interessierte auf der Internetseite des Förderprogramms. Bis zum 31. Oktober 2024 wurden 404 Förderanträge gestellt. Somit sind noch Fördermittel für 929 Balkonkraftwerke verfügbar. Wichtig ist, dass vor Antragsstellung zu prüfen ist, ob das Gebäude denkmalgeschützt ist, da das Anbringen, auch von Balkonkraftwerken, hier vorher genehmigt werden muss.
Für Fragen zum Förderprogramm steht das Klimaschutzmanagement der Kreisverwaltung, 06571 14-2172, Yvonne.Michels@Bernkastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung.
Die Mittel für das Förderprogramm der Kreisverwaltung stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner.