Behörde warnt vor Blauzungenkrankheit


Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist am 8. Mai 2024 bei einem Rind die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt worden. Aufgrund des Ausbruchs verliert ganz Rheinland-Pfalz seinen Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus folgt, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen haben den Freiheitsstatus bereits seit Ende letzten Jahres verloren. Verbringungen in diese Länder sowie von dort nach Rheinland-Pfalz sind ohne Einschränkungen möglich.

Das Virus wird durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen und infiziert Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas). Erkrankte Tiere zeigen folgende Symptome: Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen, Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten und die für die Krankheit charakteristische geschwollene, blau gefärbte Zunge. Zudem kann die Krankheit zu Lahmheit und Abort führen. Bei schweren Verläufen können die betroffenen Tiere auch versterben. Besonders dramatisch an dieser Krankheit ist der sehr qualvolle Verlauf. Es gibt keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten, so dass in vielen Fällen das Einschläfern der erkrankten Tiere die einzige Möglichkeit darstellt, sie von ihrem Leiden zu erlösen.

Es besteht hierbei jedoch für den Menschen keine Ansteckungsgefahr. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen, ist unbedenklich.

Da die Übertragung durch stechende Mücken geschieht, kann der Einsatz von Insektenschutzmitteln hilfreich sein. Um Tiere wirksam vor der Seuche zu schützen wird empfohlen, sie dagegen zu impfen, sofern zugelassene Impfstoffe existieren. Eine freiwillige, von der Tierseuchenkasse unterstütze Impfung gegen den Serotyp 8 ist sinnvoll, da BTV-8 mit klinischen Symptomen wieder in Frankreich auftritt. Einen zugelassenen und wirksamen Impfstoff gegen den Serotyp 3 gibt es derzeit nicht.

Tierhalter sollten ihre Tiere beobachten und auf die oben beschriebene Symptomatik achten. Verdachtsfälle müssen der örtlich zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.

Der Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist unter 06571 14-2354 (Susanne Bastgen) oder Veterinaeramt@Bernkastel-Wittlich.de zu erreichen.