Soziales

Zuschuss für Renovierung von Wohnraum für Flüchtlinge


Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sucht weiterhin Wohnraum für Geflüchtete und Asylbegehrende. Nach wie vor befinden sich viele Flüchtlinge auf dem Weg nach Deutschland und begehren hier Asyl. Der Landkreis, die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden sowie die Ortsgemeinden sind nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet diese Personen aufzunehmen und unterzubringen. Die Kreisverwaltung möchte, wie in der Vergangenheit auch, die Menschen dezentral im Landkreis Bernkastel-Wittlich weiterverteilen.

Der Kreisausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat hierzu die Gewährung eines Zuschusses für notwendige Renovierungsarbeiten von aktuell ungenutztem Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber bei Bestandsimmobilien beschlossen. Die Richtlinie sieht vor, dass Eigentümer von aktuell nicht genutzten Bestandsimmobilien eine finanzielle Unterstützung für zwingend notwendige Renovierungsarbeiten von Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber erhalten. Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt und ist zweckgebunden zu verwenden. Mit diesem Zuschuss soll aktuell nicht vermieteter beziehungsweise nicht genutzter Wohnraum bewohnbar gemacht werden.

Nach der Renovierung erklärt sich der Eigentümer bereit, die Immobilie für mindestens fünf Jahre an geflüchteten Menschen beziehungsweise Asylbegehrenden, die dem Landkreis Bernkastel-Wittlich vom Land Rheinland-Pfalz zugewiesen werden, zum ortsüblichen Mietpreis zu vermieten. Der Mietvertrag ist direkt mit den Mietern abzuschließen.

Um einen solchen Zuschuss zu erhalten ist die Einreichung folgender Unterlagen nötig:

  • formloser Antrag auf Förderung
  • Angabe des Eigentümers und der Anschrift der Immobilie
  • Größe der Wohnfläche (Anzahl Zimmer bzw. Angabe zur Anzahl der Personen, die untergebracht werden können)
  • Nachweis zu den notwendigen Renovierungsarbeiten (Kostenvoranschläge sind einzureichen); die Verwaltung behält sich vor, einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung abzuhalten
  • Fotos zur Immobilie
  • Angabe, ab wann die Immobilie bezugsfertig ist
  • Höhe der monatlichen Mietkosten (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten)
  • Angaben zur Möblierung der Wohnung

Bei Fragen können sich Immobilienbesitzer gerne an Mario Schoenemann, 06571 14-2263, Mario.Schoenemann@Bernkastel-Wittlich.de oder Christoph Steffens, 06571 14-2237, Christoph.Steffens@Bernkastel-Wittlich.de wenden.