Versammlungsrecht

Protestaktion der Bauern und Winzer gegen die Sparpläne der Bundesregierung


Am Montag, den 8. Januar 2024, finden im gesamten Keisgebiet Protestaktionen der Bauern und Winzer gegen die Sparpläne der Bundesregierung zur beabsichtigten Streichung der Agrardieselrückerstattung, der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, der Erhöhung der CO²-Steuer und der Maut statt.

Wittlich

Der Kreisbauern- und Winzerverband Bernkastel-Wittlich hat für Wittlich eine Protestkundgebung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Versammlungsbehörde angemeldet. Nach einem Kooperationsgespräch zur Abstimmung von Details und der Klärung von Sicherheitsfragen unter Beteiligung der Versammlungsbehörde, der Polizeiinspektion Wittlich, der Ordnungsbehörde der Stadt Wittlich, des Kreisbauern- und Winzerverbandes sowie des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, wird die Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde die geplante Kundgebung und den Demonstrationszug genehmigen und einen entsprechenden Auflagenbescheid mit dem Ziel der sicheren Durchführung erlassen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Sicherstellung von Rettungswegen und der unbeeinträchtigten Befahrbarkeit des Weges zum St. Elisabeth-Krankenhaus in Wittlich.

Der Polizei und der Versammlungsbehörde sind keine validen Teilnehmerzahlen der Kundgebung bekannt. Beide rechnen aber mit mehreren hundert Teilnehmern. Der Demonstrationskorso der Traktoren, Lkw und Pkw wird um 8:00 Uhr starten und sich durch die Innenstadt Wittlich bewegen. Die genaue Zugstrecke kann der beigefügten Karte entnommen werden. Um 11:00 Uhr wird es auf dem Ottensteinplatz (zwischen Schlossgalerie und ZOB) eine Kundgebung der Demonstrationsteilnehmer/-innen unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik geben.

Sowohl die Polizei als auch die Versammlungsbehörde rechnen an diesem Tag ab circa 6:00 Uhr mit massiven Verkehrsbeeinträchtigungen und bitten die Bevölkerung um Verständnis. 

Hunsrückhöhenstraße, B 50 & Autobahn A1

Der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Versammlungsbehörde wurden neben Wittlich die nachfolgenden Versammlungslagen gemeldet, zu denen bereits teilweise Kooperationsgespräche mit der Versammlungsbehörde, den Organisatoren und der Polizei stattgefunden haben:

  • Am Kreisel Morbach-Hinzerath und
  • Am Kreisel Morbach-Gonzerath jeweils Blockade der Auffahrten zur B 50 in Fahrtrichtung Wittlich von 6:00 bis 9:00 Uhr.
  • Aufzug eines Traktor-Korsos vom Kreisel Hinzerath über die B 50 nach Wittlich
    (Start des Korsos um 9:00 Uhr)
  • Blockade der Auffahrten 127 (Salmtal) in beide Fahrtrichtungen der Bundesautobahn 1

Auch zu diesen Protestaktionen wird die Versammlungsbehörde Auflagenbescheide erlassen, um die sichere Durchführung der Versammlungen zu erreichen.

Versammlungsrecht

Die Versammlungsfreiheit ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Es ermöglicht allen, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen und ist daher ein hohes Gut in einem demokratischen Staat. Grundsätzlich gilt: Eine Versammlung im rechtlichen Sinn ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zweck der öffentlichen Meinungskundgabe.

Mit dem Recht der Versammlungsfreiheit ist auch die freie Wahl der Zeit, der Art und des Ortes der Versammlung verbunden. Im Rahmen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind aber Einschränkungen möglich. Daher finden im Vorfeld von Versammlungen in der Regel Kooperationsgespräche der Polizei, Versammlungsbehörde, Feuerwehr, Verkehrsbehörde und weiteren Beteiligten mit den Demo-Organisatoren statt. Ziel ist, Gefahrenlagen auszuloten und somit Gefährdungen sowohl für Dritte als auch Teilnehmende der Kundgebung im Vorfeld zu vermeiden. 

Aufgabe von Polizei und Versammlungsbehörde ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit und die Meinungskundgabe auf der einen Seite zu ermöglichen und dabei auf der anderen Seite die Interessen anderer (zum Beispiel von Passanten in der Fußgängerzone, Anwohnenden oder Straßenverkehrsteilnehmern) so wenig wie möglich einzuschränken. Ziel ist also, einen Kompromiss zu finden, der möglichst für alle tragbar ist. Dabei müssen Polizei und Ordnungsbehörden hinsichtlich der Versammlungsthemen immer neutral sein.

Landrat Gregor Eibes führt aus, dass die Demonstrations- und Kundgebungsteilnehmer von dem hohen und verfassungsrechtlich garantierten Gut der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Er hat Verständnis für die Protestaktion der Bauern und Winzer und appelliert gleichzeitig an sie, bei ihren Protestaktionen auch an die Verkehrssicherheit und Belange der Bevölkerung zu denken.

Die Ratschläge gibt die Polizei

  • Bitte rechnen Sie ganztägig mit starken Verkehrsbehinderungen ab den frühen Morgenstunden im Berufsverkehr in der ganzen Region und stellen Sie sich persönlich darauf ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die betroffenen Städte, insbesondere nach Trier. Versuchen Sie, vermeidbare Termine abzusagen oder zu verschieben.
  • Beachten Sie die geänderten Straßenführungen und -sperrungen und leisten Sie den Weisungen der Polizei und ggf. der Feuerwehr Folge.
  • Bilden Sie Rettungsgassen und vermeiden Sie das Zustellen von Kreuzungen und Einmündungen, damit Rettungsfahrzeuge, Feuerwehren und die Polizei ungehindert zu ihren Einsatzstellen und in die Krankenhäuser gelangen können.
  • Achtung: Die teilnehmenden Traktoren und LKW werden auf den Kreis-, Land- und Bundesstraßen langsam und teilweise in Konvois fahren. Gleiches könnte auch für Autobahnen zutreffen. Rechnen Sie hier mit plötzlich auftauchenden, langsam fahrenden Fahrzeugen. Fahren Sie daher vorsichtig, passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und überholen Sie nicht oder nur dann, wenn es gefahrlos möglich ist.
  • Nutzen Sie ggf. öffentliche Verkehrsmittel, bedenken Sie aber, dass auch Busse im Stau stehen und zahlreiche Zugverbindungen ausfallen könnten.
  • Beachten Sie die Informationen, die Schulen und KiTas auf ihren eigenen Seiten zur Verfügung stellen.
  • Klären Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie zu versetzten Zeiten arbeiten dürfen oder Homeoffice nutzen können.
  • Wenn möglich, gehen Sie zu Fuß oder benutzen Sie ein Fahrrad.
  • Auch Menschen, die morgens aus den betroffenen Städten heraus- und nach Feierabend wieder hineinfahren möchten, sollten sich auf Verkehrsbehinderungen einstellen.