Vorsorge

Veranstaltung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Ob jung oder alt, durch Unfall oder schwere Krankheit kann jeder in eine Situation geraten, in welcher man sich nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann und man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die Verwaltung des Vermögens, die Wahl einer Pflegeeinrichtung oder die Entscheidung bei einer Operation werden dann durch andere getroffen.

Aber wer werden diese anderen sein? Angehörige, Freunde oder Fremde? Und wie werden sie für mich in wichtigen Dingen entscheiden? Das sind Fragen mit denen man sich rechtzeitig auseinandersetzen sollte. Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass dann automatisch ein Angehöriger anstelle des Betroffenen tätig werden darf. Selbst Familienangehörige dürfen für diese nur dann entscheiden und handeln, wenn sie durch eine Vorsorgevollmacht dazu ermächtigt sind.

Durch die rechtzeitige Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht kann dabei die Errichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden und mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Bestimmen Sie daher „in guten Tagen“, wer für Sie entscheidet, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können und wie Ihre Wünsche hinsichtlich ärztlicher Eingriffe und medizinischer Maßnahmen dann aussehen sollen.

Zu diesen Themen führt die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung daher gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Betreuungsverein SKFM Wittlich am 5. März 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Kreisverwaltung, Kurfürstenstraße 16 in Wittlich durch. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten, wird um Anmeldung unter betreuungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de oder 06571 14-2274 gebeten.