Artenschutz

Portal für meldepflichtige artgeschützte Tiere geht online


Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ ist online. Mit MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Im Bürgerportal können Halter ihre Tiere der für sie zuständigen Behörde melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Arbeitsmittel zur Verwaltung des eigenen Bestandes.

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen Halter und Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zum Bestand.

MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort.

Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, ist unter https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/ verfügbar.

Des Weiteren sind zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online am 21. Februar 2024 und 9. April 2024 jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter https://um.baden-wuerttemberg.de/melba.