Spaß, gute Laune und Feierstimmung – so soll Karneval sein. Die „bunten Tage“ gehören für viele Menschen in unserer Region dazu. Erwachsene sind dabei immer Vorbilder für Kinder und Jugendliche, besonders im Karneval.
Oft konsumieren Kinder und Jugendliche unerlaubt Alkohol. So gelangen Minderjährige beispielsweise bei Karnevalsumzügen leicht an Alkohol, etwa beim Ausschank von Alkohol aus dem Zug heraus. Verharmlosung ist nicht angebracht: Alkohol wirkt bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen.
Hier sind alle – Eltern, Vereine, Veranstalter, Gewerbetreibende und generell alle Erwachsene – aufgerufen, sich ihrer Verantwortung im Jugendschutz als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst zu sein. Jugendschutz ist nicht nur eine Aufgabe der zuständigen Behörden, sondern beginnt im Elternhaus.
Jugendschutz macht keine Pause und gilt auch im Karneval: Im Jugendschutzgesetz gilt als Jugendlicher wer mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 Jahren gelten als Kinder. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken weder abgegeben werden noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen andere alkoholische (z. B. branntweinhaltige) Getränke oder Lebensmittel weder abgegeben werden noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. Rauchen (auch über E-Shishas und E-Zigaretten) ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr.
Der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises regt zusammen mit dem Arbeitskreis „Jugendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ die Karnevalsvereine und Veranstalter an, sich für eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes stark zu machen. Viele Karnevalsvereine aus unserem Landkreis beteiligen sich bereits an der Aktion „Jugendschutz im Karneval“ und geben ihre Willenserklärung mit gutem Beispiel ab, den Jugendschutz im Karneval zu beachten und dafür zu sorgen, dass kein Alkohol bei Veranstaltungen und Karnevalsumzügen an junge Menschen unter 16 abgegeben wird.
Jugendschutztabellen und weitere Informationen zum Jugendschutz sind über den Jugendschutzbeauftragten der Kreisverwaltung, Stephan Rother, 06571 14-2220, Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.