Was kommt auf mich zu?
Wurde Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, muss dieser aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.
Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.
Wann muss ich tauschen?
Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein):
Geburtsjahr des Führerscheininhabers > Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
1953 – 1958 > 19.01.2022
1959 – 1964 > 19.01.2023
1965 – 1970 > 19.01.2024
1971 oder später > 19.01.2025
Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr der Karte > Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
1999 – 2001 > 19.01.2026
2002 – 2004 > 19.01.2027
2005 – 2007 > 19.01.2028
2008 > 19.01.2029
2009 > 19.01.2030
2010 > 19.01.2031
2011 > 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 > 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kann man bereits jetzt umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit auch vor dem festgeschriebenen Datum möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.
Wo kann ich den neuen Kartenführerschein beantragen?
Dieser kann während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich oder bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.
Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.
Die Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle ist online über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich.
Was muss ich mitbringen?
Den vorhandenen Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle.
Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Sie die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten.
Werde ich benachrichtigt, wann ich den Führerschein umtauschen muss?
Nein. Der behördliche Aufwand wäre in diesem Fall zu groß.
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?
Es drohen 10 € Verwarnungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.bernkastel-wittlich.de - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung.