Artenschutz

Sommerzeit ist Wespen- und Hornissenzeit


Traditionell ist die Wespen- und Hornissenzeit im Spätsommer, sodass diese nun vermehrt um Balkon und Terrasse schwirren. Unangenehm wird es, wenn die Insekten ihre Nester in Rollladenkästen oder unter dem Vordach bauen, sodass schnell der Gedanke an eine Entfernung aufkommt. Allerdings sind auch beide Insektenarten nützlich, indem sie durch das Fressen von Schädlingen wie Fliegen, Mücken, Raupen und Motten einen wichtigen Beitrag für die Natur und Umwelt leisten. Wer ein Nest entdeckt, das ihn stört, sollte es nicht einfach entfernen. Eine Entfernung ist nach dem Naturschutzrecht nur mit einem triftigen Grund zulässig, indem man zum Beispiel allergisch auf Stiche reagiert, Kinder oder Tiere durch die Insekten gefährdet werden. Will man ein Nest entfernen, so fühlen sich Wespen und Hornissen bedroht und reagieren oftmals aggressiv. Für Laien kann es deshalb gefährlich werden, ein Nest selbst zu entfernen, weshalb die Entfernung durch einen Experten wie beispielsweise ein sachkundiger Imker oder Schädlingsbekämpfer empfohlen wird. Diese sind oft in der Lage Nester umzusiedeln, was einer Entfernung stets vorzuziehen ist. Eine Zerstörung des Nests ist nur der allerletzte Ausweg. Wer die Stelle um ein Nest großzügig meiden kann, sollte es in Ruhe lassen, denn im Herbst stirbt das Volk und die Königin sucht im nächsten Jahr ein neues Nest für ihr Volk. Das verlassene Nest kann dann anderen Insekten als Winterquartier dienen. Für die Umsiedlung oder Entfernung von Hornissennestern ist eine naturschutzfachliche Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung erforderlich. Für den Umgang mit Wespen und Hornissen ist folgendes zu beachten:

  • Um die Insekten nicht zu reizen, sollte man sich in der Nähe von Wespen und Hornissen nur langsam bewegen
  • Zum Nest sollte man einen Sicherheitsabstand halten und das Einflugloch niemals verschließen.
  • Fliegengitter oder Abdeckungen an möglichen Nistplätzen können einen Nestbau verhindern.
  • Lebensmittel auf Terrasse oder Balkon sollte man abdecken und Essensreste gleich nach drinnen bringen.

Wer selbst sachkundig ist und Mitbürgern bei der Umsiedlung oder Entfernung helfen kann, kann sich gerne bei der Kreisverwaltung melden. So können Anfragen betroffener Mitbürger schnell vermittelt werden. Die untere Naturschutzbehörde ist unter naturschutz@bernkastel-wittlich.de oder 06571 14-2420 (Andreas Esch), 06571 14-2480 (Romina Jakobs) zu erreichen.