Landwirtschaft

Blauzungenkrankheit erreicht Landkreis Bernkastel-Wittlich


Das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) hat den Landkreis Bernkastel-Wittlich erreicht. Nachgewiesen wurde das Virus in einem Rinderbestand im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit und befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Da das Virus nicht von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über sogenannte Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, sind Insektenschutz und Impfung die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Neben den zugelassenen Impfstoffen für die Serotypen BTV-4 und BTV-8, gibt es mittlerweile drei zur Anwendung gestattete Inaktivatimpfstoffe mit einer BTV-3 Komponente. Die Gestattung ist nur gültig solange es noch keinen zugelassenen BTV-3 Impfstoff gibt. Bei den drei gestatteten BTV-3 Impfstoffen handelt es sich nicht um zugelassene Impfstoffe, so dass keine Handelserleichterungen gem. der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und 2020/689 aus der Impfung mit den gestatteten BTV-3 Impfstoffen resultieren. Für die Impfung werden Beihilfen gewährt, welche anteilig von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und dem Land Rheinland-Pfalz gezahlt werden. Nähere Informationen finden Halter auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen.

Darüber hinaus steht das Veterinäramt des Landkreises Bernkastel-Wittlich für Fragen gerne unter 06571 14-1032 oder veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de zur Verfügung.

Anpassung der Verbringungsregelungen

In den letzten Wochen wurde viele neue BTV-3 Fälle detektiert – sehr häufig mit klinischen Symptomen. Es ist damit zu rechnen, dass sich BTV auch weiter ausbreitet und sich in den Monaten September/Oktober noch wesentlich mehr Tiere infizieren.

Zwischenzeitlich haben sich auch die Bundesländer Thüringen und Saarland, sowie auch Luxemburg (seit 02.08.24) als nicht mehr frei von BTV erklärt. In Deutschland gelten derzeit nur noch Brandenburg und Bayern als BTV-frei.

Neuer Sachstand zum Verbringen innerhalb Deutschlands in nicht BTV-freien Zone:
In der nicht mehr BTV-3-freien Zone innerhalb Deutschlands ist ein Verbringen von empfänglichen Tieren möglich, sofern sie keine Klinik zeigen. Dies gilt auch für Tiere aus einem Ausbruchsbetrieb; auch PCR-positiv getestete Tiere dürfen verbracht werden, sofern sie keine Klinik zeigen. Das Infektionsgeschehen, wird – so die einhellige Meinung inkl. FLI - durch diese Entscheidung nicht verstärkt.

Verbringen innerhalb Deutschlands, in die noch BTV-freie Zone (Bayern, Brandenburg):
Hier ist wie bisher auch ist eine Repellentbehandlung mit Freitestung (PCR) notwendig.

Innergemeinschaftliches Verbringen:

  • Aus nicht-Ausbruchsbetrieben wie bisher – keine Änderung.
  • Aus Ausbruchsbetrieben erst nach 30 Tagen, gilt auch für Kälber (hierzu wird mit Belgien, Niederlanden Kontakt aufgenommen, um ggf. eine bessere Lösung zu finden). 

Neu: Impfschema für Schafe:
Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt nach aktuell vorliegenden Daten aus Feld-Beobachtungen und Laboranalysen auch bei Schafen eine zweimalige Impfung als Grundimmunisierung durchzuführen, unabhängig vom Impfstoff.
Bei vielen BTV3-positiven Fällen trotz Impfung muss bedacht werden, dass erst ca. eine Woche nach Zweitimpfung mit einer belastbaren Immunantwort gerechnet werden kann.

Tiere, welche mit den gestatteten Impfstoffen gem. Impfgestattungsverordnung https://www.gesetze-iminternet.de/blauzungenv/ geimpft worden unterliegen denselben Verbringungsbedingungen wie nicht-geimpfte Tiere, auch da die Impfstoffe derzeit noch kein Zulassungsverfahren durchlaufen haben und nur vor dem Hintergrund der schweren Krankheitsverläufe nach BTV-3 Infektion zur Anwendung für einen begrenzten Zeitraum gestattet wurden.

Seit dem 21. April 2021 sind die Bestimmungen für die optionalen Tilgungsprogramme für Infektionen mit BTV in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Überwachung, Tilgungsprogramme und den Seuchenfreiheitsstatus für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen festgelegt.