Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass eine fristgerechte Beantragung der Agrarfördermaßnahmen 2024 (Direktzahlungen, Tierprämien, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ausgleichszulage) bis spätestens 15. Mai 2024 erfolgen muss. Alle Antragsteller hatten im Vorjahr ein Schreiben mit Betriebsnummer und Passwort zur Elektronischen Antragstellung erhalten. Dieses Anschreiben ist weiterhin gültig. Für den Login ist auch in diesem Jahr ein Mobiltelefon für die SMS-PIN erforderlich. Wer kein Passwort-Anschreiben erhalten hat (z. B. erstmalige Antragsteller), soll sich umgehend mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau, Frau Maks, 06571 14-2365, Landwirtschaft@Bernkastel-Wittlich.de, in Verbindung setzen. Winzer, die Umstrukturierungsbeihilfe im Weinbau bis einschließlich 2023 erhalten haben, sind verpflichtet, ab dem Jahr nach der Auszahlung der Beihilfe drei Jahre lang einen Antrag Agrarförderung einschließlich Flächennachweis zu stellen.
Technische Fragen, die die Bedienung und Programmsoftware betreffen, beantwortet der Support des DLR Bad Kreuznach. Anfragen können über ein Kontaktformular auf der Internetseite www.eantrag.rlp.de gestellt werden. Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum eAntrag sind dort ebenfalls eingestellt. Bauern- und Winzerverbände, Maschinen- und Betriebshilfsringe und sonstige private Dienstleister bieten ebenfalls Hilfe zur elektronischen Antragstellung an. Fachliche und betriebsindividuelle Fragen beantworten die Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg unter 06561 9480-0. Für förderrechtliche Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter 06571 14-2417, -2418, -2168, -2365, -2415, -2393 oder Landwirtschaft@Bernkastel-Wittlich.de zur Verfügung. Aktuelle Infos zur Agrarförderung finden Interessierte unter https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-in-der-landwirtschaft.
Wichtige Termine und Fristen zum Antrag Agrarförderung:
Zeitraum Antragsphase und Nachmeldung Tiere: bis 15.05.
Verspätete Einreichung des Antrags und Verfristung: vom 16.5. - 31.5. eine Kürzung von 1 % je Kalendertag; nach dem 31.05. wird der Antrag abgelehnt
Nachmeldung Flächen/Einreichung antragsrelevante Dokumente (ohne Kürzung): bis 31.5.
Änderungszeitraum
Juni - 30.09.:
Bearbeitung von Überlappungen (ehemals Precheck)
Bearbeitung von Monitoring-Ergebnissen
Bearbeitung von Antragsdaten (z.B. Meldung Ersatztiere für gekoppelte Tierprämien)