Der Landkreis, die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden sowie die Ortsgemeinden sind nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet diese Personen aufzunehmen und unterzubringen. Die Kreisverwaltung möchte, wie in der Vergangenheit auch, die Menschen dezentral im Landkreis Bernkastel-Wittlich weiterverteilen.
Der Kreisausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat die Gewährung eines Zuschusses für die Renovierung oder Sanierung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber bei Bestandsimmobilien beschlossen.
Nach der Renovierung erklärt sich der Eigentümer bereit, die Immobilie für mindestens fünf Jahre an geflüchteten Menschen beziehungsweise Asylbegehrenden, die dem Landkreis Bernkastel-Wittlich vom Land Rheinland-Pfalz zugewiesen werden, zum ortsüblichen Mietpreis zu vermieten. Der Mietvertrag ist direkt mit den Mietern abzuschließen.
Um einen solchen Zuschuss zu erhalten ist die Einreichung folgender Unterlagen nötig:
- formloser Antrag auf Förderung
- Angabe des Eigentümers und der Anschrift der Immobilie
- Größe der Wohnfläche (Anzahl Zimmer bzw. Angabe zur Anzahl der Personen, die untergebracht werden können)
- Nachweis zu den notwendigen Renovierungsarbeiten (Kostenvoranschläge sind einzureichen); die Verwaltung behält sich vor, einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung abzuhalten
- Fotos zur Immobilie
- Angabe, ab wann die Immobilie bezugsfertig ist
- Höhe der monatlichen Mietkosten (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten)
- Angaben zur Möblierung der Wohnung
Bei Fragen können sich Immobilienbesitzer gerne an Mario Schoenemann, 06571 14-2263, Mario.Schoenemann@Bernkastel-Wittlich.de) oder Christoph Steffens, 06571 14-2237, Christoph.Steffens@Bernkastel-Wittlich.de) wenden.