Förderung von Nistkästen und Fortpflanzungsquartieren


Das Fehlen von Nistmöglichkeiten stellt vielerorts ein Problem für die einheimische Vogelwelt dar. Durch Flächenversiegelung, Fassadensanierungen oder die Rodung von Bäumen verlieren viele Brutvogelarten und Fledermäuse ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Wer einen Garten oder eine Obstwiese besitzt, kann dazu beitragen die Artenvielfalt und den Vogelbestand zu fördern, indem er verschiedene Nistkastenformen mit unterschiedlich großen Einfluglöchern aufhängt. Auf diese Weise können zum Beispiel Käuze, Meisen, Kleiber, Hausrotschwänze, Bachstelzen, Stare oder Spatzen einen geeigneten Platz zum Brüten finden. Um Nesträuber wie Katzen oder Marder fernzuhalten müssen die Nisthilfen in einer ausreichenden Höhe von zwei bis drei Meter angebracht werden. Neben der Ausrichtung des Einflugloches nach Osten/Südosten ist eine jährliche Reinigung der Kästen wichtig. Außerdem können Nistkästen helfen, Schädlingsinsekten in Gärten zu bekämpfen, da viele Vogelarten sich und ihre Jungen von ihnen ernähren.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich fördert die Anschaffung von Nistkästen innerhalb des Kreisgebiets. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden und muss bis zum 15. Oktober 2023 ausgefüllt bei der Kreisverwaltung vorliegen. Im Anschluss bewertet die Untere Naturschutzbehörde, ob der angegebene Standort und die gewählte Nistkastenart geeignet ist und gefördert wird. Im Falle der Bewilligung beträgt die Förderung 100%. Die Anschaffung der Nistkästen erfolgt zentral durch die Kreisverwaltung.

Dem Antragsformular ist eine Entscheidungshilfe beigefügt, die darüber informiert, welche Nisthilfenart für welchen Lebensraum geeignet ist. Ansprechpartner/in bei Fragen sind Andreas Esch (Andreas.Esch@bernkastel-wittlich.de, Tel.: 06571 14-2420) und Romina Jakobs (Romina.Jakobs@bernkastel-wittlich.de, Tel: 06571 14-2480).