Eintragungsursachen sind beziehungsweise waren der Zukauf von Tieren aus betroffenen Gebieten, als auch der Kontakt zu infizierten Wildvögeln, zum Beispiel über das Futter/Wasser oder deren Kot.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich unterliegt derzeit keiner tierseuchenrechtlichen Maßregelung. Dennoch werden die Halter von Nutzgeflügel (auch kleine Hobbyhaltungen und gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und wenn nötig zu verbessern.
Jede Haltung von Geflügel ist beim Veterinäramt anzuzeigen.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt die Gefahr der Einschleppung der Aviären Influenza (AI) / Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.
Tagesaktuelle Informationen zur Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes.
Weitere Informationen auch auf den Seiten des Veterinäramtes.