Weinbau

Fertigstellungsmeldung für Rebpflanzungen bis 30. Juni


Die Vorschriften der Weinmarktordnung geben vor, dass die Fertigstellungsmeldungen bis zum 30. Juni 2023 den Kreisverwaltungen vorliegen. Im Anschluss findet die Vor-Ort-Kontrolle statt.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz https://wip.lwk-rlp.de/ EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ verfügbar.  Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2023 (Seite 19 ff.) gelten weiter uneingeschränkt. Mit vorzulegen sind die Änderungsmeldung an die Weinbaukartei und die Rebenrechnung oder Lieferschein.

Fragen zur Abgabe der Fertigstellungsmeldung beantwortet Sebastian Wagner, 06571 14-2417, Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de und Sonja Schneider, 06571 14-2168, Sonja.Schneider@Bernkastel-Wittlich.de von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.