Schülerbeförderung

Schüler können Deutschland-Ticket online beantragen


Der Antrag muss gestellt werden, wenn der Schüler ab September 2023 die 1. oder die 5. Klasse besucht, ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet oder das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II der Berufsschulen besucht wird.

Der entsprechende Antrag ist online unter www.bernkastel-wittlich.de/schuelerbefoerderung/ zu stellen. Bei Umzügen innerorts und Wiederholung der Klassenstufe kann dies formlos mitgeteilt werden.

Das Deutschlandticket wird als digitale Chipkarte unmittelbar von dem beauftragten Unternehmen rechtzeitig vor Schulbeginn an die der Kreisverwaltung bekannte Privatadresse der Schüler versandt. Für Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) beträgt für Schüler im Haushalt beider Eltern: 26.500 € brutto, im Haushalt eines Elternteils: 22.750 € brutto. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3.750 €. Wenn das Einkommen diese Grenzen überschreitet, muss das Deutschlandticket selbst beantragt werden. Fragen zur Feststellung des Einkommens beantwortet die Kreisverwaltung gerne.

Weitere Details zum Deutschlandticket hält der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) auf seiner Internetseite www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket bereit: Das Ticket kann auch direkt über die VRT-App bestellt werden, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kauf finden ist auf der Internetseite des VRT zu finden. Weitere Informationen beantworten die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Elke Conrad, 06571 14-2319, Elke Conrad@Bernkastel-Wittlich.de und Renate Kemmer, 06571 14-2356, Renate.Kemmer@Bernkastel-Wittlich.de.