Landwirtschaft

Abgangsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen


Im Jahr 2021 wurde durch die die EU weite Einführung des Tiergesundheitsrecht viele neue Regelungen im Bereich der Tierhaltung geschaffen. Diese Regelungen werden nun nach und nach von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt.

Dazu gehören auch Neuerungen im Bereich der Tierkennzeichnung und die damit verbundene Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten. Ab 1. August 2023 sind Tierhalterinnen und Tierhalter verpflichtet zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen auch Abgangsmeldungen vom Betrieb vorzunehmen.

Darauf weist der Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Verlässt ein Schaf oder eine Ziege den Geburtsbetrieb nicht und verendet dort oder wird dort geschlachtet, so findet kein Betriebswechsel statt. In diesen Fällen braucht nicht an die Datenbank gemeldet zu werden. Durch diese neue Maßnahme soll die Rückverfolgbarkeit der Tiere und tierischen Produkten -  was insbesondere im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche wichtig ist - verbessert werden. Die Meldungen können über das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) online oder als Kartenmeldung gemeldet und verwaltet werden. Meldekarten werden von der Regionalstelle ausgegeben.