Fischerei

Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung


Am 1. Dezember 2023 fand in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz.

Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Bruno Schüller aus Großlittgen und Alfred Reichert aus Kröv als Vertretung einer Fischereiorganisation.

Insgesamt haben 65 Personen an der Fischerprüfung teilgenommen. Davon haben 61 Prüflinge bestanden. Im Anschluss an die Prüfung wurden den erfolgreichen Prüflingen die Zeugnisse von Michaela Kother, Vertreterin der Unteren Fischereibehörde, ausgehändigt, die zur Beantragung eines Fischerei-scheines benötigt werden. Den Glückwünschen schlossen sich auch Bruno Schüller und Alfred Reichert an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 1. März 2024 statt. Im Raum Trier wird diese Prüfung bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm stattfinden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben. Parallel zu den Vorbereitungskursen in Präsenz gibt es inzwischen auch eine digitale Vorbereitung in Form eines Online-Kurses.

Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte und im Landkreis Bernkastel-Wittlich seinen Hauptwohnsitz hat, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein).

Alle Fischereischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach sowie der Stadtverwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind bei Michaela Kother, 06571 14-2238, Michaela.Kother@Bernkastel-Wittlich.de, von der Unteren Fischereibehörde erhältlich.