Voraussetzung für die Unterstützung der Versicherungsprämie ist, dass Ertragsverluste mindestens durch die Schäden Hagel und Frost in einem Kombivertrag (Mehrgefahrenversicherung) versichert sind. Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie, maximal 180 Euro je Hektar. Der Zuschuss wird auf Prämienzahlungen gewährt, die bis 30. Juni 2023 erfolgt sind.
Weitere Details sind dem Merkblatt auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung zu entnehmen. Dort steht auch das Antragsformular als PDF-Dokument zum Download bereit. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen ist bis spätestens 1. September 2023 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen. Berechnung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen im Frühjahr 2024, wenn die endgültigen Weinbaukarteidaten des Antragsjahres vorliegen.
Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist zukünftig von steigenden Schäden durch Extremwetter auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Daher kommt dem Risikomanagement im Weinbau eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.
Fragen beantworten gerne Sebastian Wagner, 06571 14-2417, Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de oder Sonja Schneider, 06571 14- 2168, Sonja.Schneider@bernkastel-wittlich.de vom Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.