Pflegestrukturplanung

Pflegestrukturplanung

Landkreise und kreisfreie Städte sind nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur verpflichtet, Pflegestrukturpläne für die ambulante, teilstationäre und pflegerische Versorgung zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Ziel der Pflegestrukturplanung ist es, Daten zur Entwicklung des Bedarfs und der Infrastruktur zu erheben und gemeinsam mit den Menschen zu planen, welche Konzepte zukunftsfähig und realisierbar sind. Dabei geht es auch um einen flexibleren Übergang zwischen stationärer und ambulanter Hilfe. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und dem Wunsch der meisten Menschen entsprechend, in ihrer gewohnten Umgebung auch bis ins hohe Alter leben zu können, werden Bedarfe aufgezeigt. Diesen Bedarfen entsprechend werden Handlungsbedarfe aufgezeigt und Angebote angeregt.

Dazu wird ein regelmäßig aktualisierter Datenreport erstellt. Die mindestens einmal jährlich tagende Regionale Pflegekonferenz greift regionale und aktuelle Themen auf und diskutiert sie. In Arbeitskreisen werden Fragestellungen diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.