Opfer einer Sexualstraftat
Sexuelle Gewalt hinterlässt seelische und körperliche Spuren. Opfer einer Sexualstraftat befinden sich häufig körperlich und psychisch in einer schwierigen Situation. Die Sorge um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen steht jetzt an erster Stelle. Sie sollten sich möglichst bald medizinisch untersuchen und versorgen, auch wenn Verletzungen oder Beschwerden nicht sofort sichtbar oder spürbar sind. Oft treten sie erst nach Stunden oder Tagen auf.
Risiken, wie etwa eine Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten oder eine ungewollte Schwangerschaft, können schnell abgeklärt werden. Die „Pille danach“ kann von jeder Ärztin und jedem Arzt – auch vom ärztlichen Notdienst – verschrieben werden.
Bei einer Sexualstraftat stellt sich immer auch die Frage, ob Anzeige erstattet wird. Opfer sexueller Gewalt sind nicht nur durch das eigentliche traumatische Erlebnis, sondern häufig auch durch Schuld- und Schamgefühle belastet, manchmal wie gelähmt. Ängste, Unsicherheit, Zweifel, Wut: In dieser emotionalen Gemengelage zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, fällt schwer. Viele sind nicht in der Lage sofort eine Entscheidung zu treffen.
Wichtig ist, dass mögliche Tatspuren zum Beispiel Sperma, Verletzungen direkt nach der Tat gesichert werden. Wenn Sie sich zunächst noch nicht vorstellen können Anzeige zu erstatten, so können Sie im Krankenhaus in Wittlich eine vertrauliche Spurensicherung im Rahmen einer gynäkologisch-medizinischen Untersuchung vornehmen lassen, um alle Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern.
Sie müssen nicht zuerst zur Polizei gehen. Sie können direkt ins Verbundkrankenhaus nach Wittlich kommen. Im Krankenhaus unterschreiben Sie eine Erklärung, dass Sie eine vertrauliche Spurensicherung wünschen. Der ärztliche Untersuchungsbericht mit Ihren Daten verbleibt im Krankenhaus.
Die gesicherten Spuren (zum Beispiel Kleidung, Spermaspuren) werden vertraulich im Institut für Rechtsmedizin in Mainz gelagert. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass die Tatspuren vertraulich gesichert wurden.
Entbinden Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin von der Schweigepflicht, damit auch der Untersuchungsbericht verwendet werden darf. Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte.
Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet. Sie können sich innerhalb von fünf Jahren in Ruhe überlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen und ob Sie Strafanzeige erstatten.