Gleichstellung

Gleichstellungsstelle des Landkreises

Gleichstellungsstelle - Warum?

"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche  Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." So der Wortlaut des Art. 3. Abs. 2 Grundgesetz. Frauen und Männer haben dieselben Rechte, Pflichten und Chancen in allen wesentlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens.

Die Realität sieht aber oft noch anders aus. Hierzu nur einige Beispiele:

  • Strukturen – wie zum Beispiel die typische Rollenverteilung in den Familien in denen Frauen den überwiegenden Teil der „Sorgearbeit“ übernehmen und Männer die Erwerbsarbeit, haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Erwerbstätigkeit von Frauen mit den bekannten Folgen für die soziale Sicherung und die Altersversorgung.
  • Trotz guter Ausbildung verdienen Frauen rund 18 % weniger als ihre männlichen Kollegen.
  • Frauen sind in hohen und höchsten Führungspositionen die Ausnahme.
  • In allen politischen Entscheidungsgremien, ob in den Gemeinderäten oder den weiteren  kommunalen Parlamenten, auf Landes- und Bundesebene sind Frauen unterrepräsentiert.

Gleichstellungsstelle - Für Wen?

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich leben 56.065 Frauen (Stand 2015).

  • Für Frauen und Mädchen,
  • Frauengruppen, Frauenverbände
  • Sonstige Initiativen, Verbände und Organisationen, die sich mit dem Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ beschäftigen

Gleichstellungsstelle - Wofür?

Sie initiiert unterschiedliche Projekte und Aktionstage mit wechselnden Kooperationspartnern zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

  • Für einen partnerschaftlichen Umgang der Geschlechter mit einander
  • Für den Abbau von Vorurteilen und einseitigen Rollenzuweisungen
  • Für die Beratung in besonderen Lebenssituationen
  • Für das Aufgreifen von Tabuthemen (Gewalt, Mobbing, sexuelle Belästigung …)
  • Für die Vernetzung von Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Organisationen
  • Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Gegen Diskriminierungen wegen des Geschlechts
  • Für den Vollzug des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetz, hiernach ist die Gleichstellungsbeauftragte an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die weibliche Beschäftigte betreffen, zu beteiligen.


Gleichstellungsstellen im Landkreis

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