Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende