Kommunale Behindertenbeauftragte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kommunalen Behindertenbeauftragten werden von den Kommunen ernannt.

    Sie vertreten die Belange der Menschen mit Behinderung und sind „Vermittlungsstelle“ zwischen der Verwaltung und den Menschen mit Behinderung, die in der Stadt, dem Landkreis oder der Gemeinde leben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende