Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Teaser
Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.
Verfahrensablauf
Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Kreisverwaltung
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.
Einreichung Teil 2: 31.01.
Rechtsgrundlage
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1149 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1150 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- § 3 b Abs. 3 des Weingesetzes (WeinG)
- Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (RebflUmstV RP 2017)