Bußgeld

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  • Leistungsbeschreibung

    Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.

    Zum 01.07.2023 wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) eine gebietsübergreifende gemeinsame Bußgeldstelle eingerichtet. Seitdem werden auch alle Bußgeldverfahren der Landkreise Cochem-Zell, Vulkaneifel und Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bearbeitet.

    Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:

    Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz und Landespflege, Baurecht, Tierschutz, Tierseuchen, Jagdrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Fischereirecht, Aufenthaltsgesetz, Schulgesetz, Wasserrecht, etc.

     


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende