Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.  

  • Teaser

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

  • Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
  • Welche Gebühren fallen an?

    kostenlos

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

    Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)

  • Unterstützende Institutionen

    Bevor Sie sich mit dem Träger der Eingliederungshilfe in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine ergänzende unabhängige Beratungsstelle (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind Träger unabhängig.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Frau Michaela Bischof

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, ohne die Stadt Bernkastel-Kues: Frau Eva Franziska Fischer

Stadt Bernkastel-Kues inkl. Andel und Wehlen: Frau Pia Gansen

Kreisstadt Wittlich ohne Vororte: Frau Andrea Holland

Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg, Wengerohr: Frau Jana Jäckels

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ohne Stadt Traben-Trarbach: Herr Kai Könen

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf: Frau Julia Lichter

Stadt Traben-Trarbach & Gemeinde Morbach: Frau Sonja Meller

Zuständigkeiten der Leistungssachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens

A - C: Frau Gisela Schmitt    
D - Geo: Frau Stefanie Schömann    
Ger - Hi: Herr Stefan Schäfer
Hj - Kuk: Frau Lisa Marx
Kul - N: Frau Simone Biersbach
O - Schv: Herr Jan Diederichs
Schw - Th: Frau Heidi Schäfer
Ti - Webe: Herr Sven Schermann
Webf - Z: Herr Dirk Nummer


Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen

Frau Julia Graul und Frau Melanie Grunow-Rieth

Zuständigkeiten der Leistungssachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

A - H: Frau Astrid Oster-Michels
J - P: Herr Sven Schermann
Q - Z: Frau Ute Helbing

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende