Amtsarzt/ Amtsärztin

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  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.

    Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig. 

    Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem SGB XII
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
    • Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.

    An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Nach Beauftragung des Fachbereichs Gesundheit unmittelbar durch eine andere Behörde erfolgt eine Terminbenachrichtigung zur Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit. Anderenfalls sollten Sie telefonisch, elektronisch oder schriftlich um einen Termin bitten. Bevor eine Terminvergabe erfolgt, ist der Ihnen vorliegende Untersuchungsauftrag der veranlassenden Behörde beim Fachbereich Gesundheit einzureichen.

    Anmeldungen nehmen die Sachbearbeiterinnen  des Amtsärztlichen Dienstes entgegen, die auch die Terminvergabe koordinieren. Termine für Laboruntersuchungen können unmittelbar abgesprochen werden.

    Soweit vorhanden sollen zur Untersuchung folgende Unterlagen und Informationen bereitgehalten werden:

    • Terminmitteilung des Fachbereichs Gesundheit
    • Personalausweis
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten
    • falls vorhanden: ärztliche Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte der behandelnden Ärzte
    • Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid Grad der Behinderung
    • Namen und Adressen behandelnder Ärzte
    • Bezeichnungen der eingenommenen/einzunehmenden Medikamente

    Auf Grund gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen können amtsärztliche Untersuchungen in der Regel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeiten des amtsärztlichen Dienstes nach den Vorschriften des Landesgebührengesetzes und der Landesverordnung über Gebühren der Gesundheitsverwaltung gebührenpflichtig sein können. Für grundsätzliche Fragen zum amtsärztlichen Aufgabenbereich und zum Gebührenrecht steht Ihnen unsere Verwaltungsleitung zur Verfügung. 


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende