Raumordnung und Landesplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Landesplanung ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung.

    Die Landesplanung erarbeitet Programme und Pläne, wie das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz, das die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume bildet. Außerdem koordiniert die Landesplanung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.


An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie

  • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende