Jagdangelegenheiten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

    • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
    • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
    • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
    • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
    • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
    • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
     

    Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.

    Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
     

    Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
     

    Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
     

    Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Jagdrecht. Als fachlicher Berater stehen der Kreisverwaltung der Kreisjagdmeister sowie dessen Vertreter zur Seite. Dies sind:

    Kreisjagdmeister
    Franck Neygenfind
    Hauptstraße 1
    54533 Niederscheidweiler

    sowie bei Verhinderung dessen Vertreter

    Guido Haag
    Morbach

    Zum 22.07.2010 ist das neue Landesjagdgesetz für Rheinland-Pfalz (LJG) und nunmehr in 2011 auch die Landesjagdverordnung (LJVO) sowie die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesjagdgesetzes in Kraft getreten. Rechtsverordnungen, die zur Durchführung des LJG vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 23) ergangen sind, bleiben in Kraft und sind in Sinne der Regelungen des neuen LJG anzuwenden.

    Sämtliche gesetzliche Vorschriften sowie gegebenenfalls amtlich vorgeschriebene Vordrucke, stehen auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten unter www.wald-rlp.de unter dem Stichwort „Nutzen“ - „Wild und Jagd“ – „Jagdliche Regelungen“ sowie des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. unter www.ljv-rlp.de zum Download zur Verfügung.

    Hier finden Sie auch viele weitere wichtige Informationen, nützliche Musterschreiben beziehungsweise Vorlagen, etc.


    Jägerprüfung

    Jeder, der die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen deutschen Jagdschein bei sich führen. Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheins ist u.a. der Nachweis einer in Deutschland bestandenen Jägerprüfung vorzulegen.

    Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem entsprechenden Ausbildungskurs. Im hiesigen Landkreis wird ein solcher anerkannter Ausbildungskurs von der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. angeboten.


    Informationen zu dem Vorbereitungslehrgang erhalten Sie bei dem Kursleiter:

    Ulrich Konrad
    Neustraße 38
    54518 Minderlittgen
    Tel. 06571/20812

    sowie auf der Internetseite der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. unter https://bernkastel-wittlich.ljv-rlp.de/ .
    Der Vorbereitungskurs beginnt in der Regel im Oktober. Die Jägerprüfung findet dann nach einer Ausbildungszeit von ca. 6 Monaten im April / Mai statt. Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. In der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung werden Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Sachgebieten abgefragt:

    • Tierarten, Wildbiologie und Wildhege
    • Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden
    • Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
    • Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen,
    • Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
    • Jagdrecht
    • Tierschutz-, Naturschutz- und er Landschaftspflegerecht

    Der Antrag auf Prüfungszulassung ist bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsvordrucke erhalten die Kursteilnehmer zeitnah unmittelbar durch die Untere Jagdbehörde.

    Die Prüfungsgebühr beträgt 258 Euro und ist ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen. Die Kosten des Vorbereitungslehrganges können bei dem Kursleiter erfragt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Jagdangelegenheiten ist die untere Jagdbehörde bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich
  • Jagdpachtverträge
  • Staatsaufsicht Jagdgenossenschaften
  • Jagdausübung in befriedeten Bezirken, Jägernotweg, Wildschadensschätzer, Jagdaufseher
  • Abschussregelung/ -kontrolle

Frau Kother ist für alle Aufgaben im Bereich von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, kommunalen und privaten Jagdbezirken im Bereich der VG Wittlich-Land, Stadt Wittlich sowie der ehemaligen VG Kröv-Bausendorf zuständig.

Herr Klas ist für alle Aufgaben im Bereich von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, kommunalen und privaten Jagdbezirken im Bereich VG Bernkastel-Kues, GV Morbach, VG Rhaunen (wg. Eigenjagdbezirk (EJB) Horbruch), VG Thalfang, VG Traben-Trarbach (alt) sowie der staatlichen EJB (Land und Bund) zuständig.

  • Ersterteilung/Verlängerung von Jagdscheinen

Frau Kother für alle Fälle der Buchstaben A – L
Frau Welter für alle Fälle der Buchstaben M – Z

  • Wildnachweisung, Zusammenstellung der Abschusszahlen für die Jagdgenossenschaften (Ortsgemeinden) sowie für die Verbandsgemeinden etc., Hegeringe

Frau Kother und Frau Welter sind für alle Aufgaben in diesem Bereich für alle Reviere im Landkreis Bernkastel-Wittlich zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende