Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Teaser
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlichzusätzliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß unten stehendem Vordruck
- aktueller katasteramtlicher Lageplan, Maßstab 1:1000
- maßstabgerechte Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung, max. Format DIN A3
Welche Gebühren fallen an?
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichAllgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)