Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

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  • Leistungsbeschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Verpflichtungserklärungen

    Für die Erteilung eines Visums wird von den deutschen Auslandsvertretungen eine sogenannte Verpflichtungserklärung verlangt. In dieser verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin, alle Kosten für den Lebensunterhalt, für die Unterbringung, Krankheits- und Ausreisekosten (auch Abschiebekosten) des Gastes zu übernehmen.

    Eine Verpflichtungserklärung kann dann nötig sein, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin zu Besuch, einem Sprachkurs, Studien- oder Au-pair-Aufenthalt einreisen will.

    Solche Erklärungen können nur von denjenigen abgegeben werden, die anhand ihrer Einkommensverhältnisse glaubhaft machen können, dass sie zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung objektiv in der Lage sind. Dies hängt neben der Höhe des Einkommens auch von der Höhe der Miete, den Nebenkosten bei Eigentum und den sonstigen monatlichen Kosten (zum Beispiel Kreditkosten) sowie der zum Haushalt gehörenden Personenzahl und eventuell Unterhaltsverpflichtungen ab. Daher sind die persönlichen Vorsprachen, derjenigen die über das Einkommen verfügen, erforderlich, da die eigenhändigen Unterschriften beglaubigt werden müssen. So kann zum Beispiel die Ehefrau nicht für ihren Ehemann unterschreiben.

    Über den eigentlichen Visumsantrag entscheidet die deutsche Botschaft in eigener Zuständigkeit. Von hier aus kann kein Einfluss auf die Entscheidung genommen werden.

    Unterlagen

    • Antrag Verpflichtungserklärung/Einladung (vollständig ausgefüllt)
    • Aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder andere Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
    • Gültiger Nationalpass oder Personalausweis (Original) 
    • Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
    • Passkopie des Gastes (sofern vorhanden)

    Folgende Angaben des Gastes werden benötigt

    • Name (laut Pass)
    • Vorname (laut Pass)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
    • Passnummer des Nationalpasses Ihres Gastes
    • Adresse des Gastes im Ausland
    • Beziehung zu Ihrem Gast

    Sollten weitere Personen (Kinder, Ehegatten) Ihren Gast begleiten, benötigen Sie auch deren Personalien.

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann nur persönlich erfolgen. Bitte reichen Sie daher vorab alle Unterlagen per Post oder per Email ein. Nach Erhalt und erfolgter Prüfung werden Sie dann eine Rückmeldung zur Absprache eines Termins erhalten. Aktuell kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.

    Die Verpflichtung endet mit der Ausreise des Gastes oder wenn Ihrem Gast ein Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck erteilt wird.

    Gebühren

    • 29,00 Euro
  • Teaser

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

  • Anträge / Formulare


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