Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

    Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

    Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

    Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Stadtverwaltung Wittlich
    Telefon: 06571 170
    Telefax: 06571 172900
    www.wittlich.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
    Telefon: 06571  107-0
    Telefax: 06571 107-155
    www.vg-wittlich-land.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
    Telefon: 06531 54-0
    Telefax: 06531 54-107
    www.bernkastel-kues.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
    Telefon: 06541 708-0
    Telefax: 06541 708-248
    www.vgtt.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
    Telefon: 06504 91400
    Telefax: 06504 8773
    www.erbeskopf.de

    Gemeindeverwaltung Morbach
    Telefon: 06533 71-0
    Telefax: 06533 71-166
    www.morbach.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

Zuständige Abteilungen