Fischereischein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichDer Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.
Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.
Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Stadtverwaltung Wittlich
Telefon: 06571 170
Telefax: 06571 172900
www.wittlich.deVerbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Telefon: 06571 107-0
Telefax: 06571 107-155
www.vg-wittlich-land.deVerbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Telefon: 06531 54-0
Telefax: 06531 54-107
www.bernkastel-kues.deVerbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Telefon: 06541 708-0
Telefax: 06541 708-248
www.vgtt.deVerbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Telefon: 06504 91400
Telefax: 06504 8773
www.erbeskopf.deGemeindeverwaltung Morbach
Telefon: 06533 71-0
Telefax: 06533 71-166
www.morbach.deWelche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage