Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Teaser
Sie möchten ein Schutzgebiet befahren, welches normalerweise eine Zufahrt verbietet? Dann können Sie unter Angabe der Gründe eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden
Voraussetzungen
- Berechtigtes Interesse,
- unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
- Vereinbarkeit mit Schutzzweck
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:
- Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Bestehen Alternativen zur Befahrung?
- Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.
Anträge / Formulare
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.