Fischerprüfung Abnahme

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     
    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahre 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:

    Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
    Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
    Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
    Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

    Die Prüfungstermine werden nochmals rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekanntgegeben.

    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereiverbände durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Vorbereitungskurs.

    Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der der/die Antragsteller/in seinen Hauptwohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.

    Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
    Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 29,00 € und ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen.

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie im Bereich Downloads auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende