Wirtschaftsförderung regional

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Wirtschaftsförderung  

    Die Wirtschaftsförderung spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung und Entwicklung von Unternehmen und Regionen. Um neben der gesellschaftlichen auch die ökonomische Attraktivität des Landkreises Bernkastel-Wittlich steigern zu können, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit Ihrer Expertise zur Seite. Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer und die, die es zukünftig noch werden wollen, bei der Durchführung von geplanten Vorhaben. Zu den Aufgabenbereichen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zählt unter anderem die Fördermittelberatung, bei welcher sie als Ansprechpartner in Punkto Fördermittelsuche und der Antragsstellung von Fördermitteln für gewerbliche Vorhaben fungiert. Des Weiteren unterstützt die Wirtschaftsförderung des Landkreises Sie in den Themenbereichen Gründungsberatung sowie Unternehmensbegleitung. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen angeboten, welche in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, wie beispielsweise der  IHK sowie der HWK Trier durchgeführt werden. Eine Übersicht unserer Kooperationspartner finden Sie hier

    Darüber hinaus hat sich die Wirtschaftsförderung zum Ziel gesetzt den Landkreis zukunftsfähiger in Bereichen der Digitalisierung zu gestalten. Aus diesem Grund beteiligt sich der Landkreis Bernkastel-Wittlich an Förderprogrammen im Bereich des Breitband- und Glasfaserausbaus um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer am digitalen Alltag zu gewährleisten. 

    Sollten Sie zukünftig Rückfragen oder Anliegen zu unternehmerischen Gesichtspunkten haben, wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. 

    Weiterführende Informationen finden Sie unter: 

    https://www.bernkastel-wittlich.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:340252/fachbereich-01-wirtschaftsfoerderung-und-oeffentlichkeitsarbeit/ 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

  • Anträge / Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.


An wen muss ich mich wenden?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende