Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:

    • Meisterin oder Meister
    • Fachwirtin oder Fachwirt
    • Technikerin oder Techniker
    • Erzieherin oder Erzieher

    Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.

    Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:

    • Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
    • Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt

    Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem

    • öffentlichen Träger,
    • staatlich anerkannten Träger oder
    • zertifizierten Träger.

    Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.

    Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.

    Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.

    Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.

    Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.

    Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:

    • Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
    • über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
    • sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.

    Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:

    • Meisterin oder Meister
    • Fachwirtin oder Fachwirt
    • Technikerin oder Techniker
    • Erzieherin oder Erzieher

    Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.

    Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:

    • Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
    • Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt

    Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem

    • öffentlichen Träger,
    • staatlich anerkannten Träger oder
    • zertifizierten Träger.

    Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.

    Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.

    Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.

    Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.

    Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.

    Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:

    • Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
    • über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
    • sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.
  • Teaser

    Wenn Sie sich beruflich fortbilden möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten.

    Wenn Sie sich beruflich fortbilden möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die notwendige berufliche Vorqualifikation für die Qualifizierung, die Sie anstreben.
    • Der Fortbildungsträger muss anerkannt sein, zum Beispiel als:
      • öffentlicher Träger,
      • staatlich anerkannter Träger oder
      • zertifizierter Träger.
    • Die Fortbildungen bereiten auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vor.
    • Die Fortbildung in Vollzeit bietet
      • mindestens 400 Unterrichtsstunden,
      • Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten und
      • in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
    • Die Fortbildung in Teilzeit bietet
      • mindestens 400 Unterrichtsstunden,
      • Abschluss innerhalb von 48 Kalendermonaten und
      • im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat.
    • Sie besitzen die notwendige berufliche Vorqualifikation für die Qualifizierung, die Sie anstreben.
    • Der Fortbildungsträger muss anerkannt sein, zum Beispiel als:
      • öffentlicher Träger,
      • staatlich anerkannter Träger oder
      • zertifizierter Träger.
    • Die Fortbildungen bereiten auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vor.
    • Die Fortbildung in Vollzeit bietet
      • mindestens 400 Unterrichtsstunden,
      • Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten und
      • in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
    • Die Fortbildung in Teilzeit bietet
      • mindestens 400 Unterrichtsstunden,
      • Abschluss innerhalb von 48 Kalendermonaten und
      • im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefüllter Antrag
    • aktuelle Meldebescheinigung
    • Nachweis über Ihre berufliche Qualifizierung, beispielsweise in Form Ihres Prüfungszeugnisses oder Hochschulabschlusses
    • Bescheinigung über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder Versicherungsvertrag

    sowie gegebenenfalls

    • Rechnungskopien für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
    • Nachweise zu Kostenerstattungen
    • Nachweise über Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Ausbildungsvergütungen oder Unterhaltsleistungen
    • Angaben zu Kindern
    • Nachweise über den Erhalt von finanziellen Leistungen wie beispielsweise
      • BAföG,
      • Arbeitslosengeld,
      • Bürgergeld,
      • Rehabilitationsleistungen,
      • Begabtenförderung oder Ähnliches.
    • Pass oder Passersatz sowie Nachweis über Aufenthaltstitel bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
    • bei vorzeitig beendeten Studiengängen Exmatrikulationsbescheinigung
    • Bescheinigung über den Grad der Behinderung
    • ausgefüllter Antrag
    • aktuelle Meldebescheinigung
    • Nachweis über Ihre berufliche Qualifizierung, beispielsweise in Form Ihres Prüfungszeugnisses oder Hochschulabschlusses
    • Bescheinigung über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder Versicherungsvertrag

    sowie gegebenenfalls

    • Rechnungskopien für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
    • Nachweise zu Kostenerstattungen
    • Nachweise über Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Ausbildungsvergütungen oder Unterhaltsleistungen
    • Angaben zu Kindern
    • Nachweise über den Erhalt von finanziellen Leistungen wie beispielsweise
      • BAföG,
      • Arbeitslosengeld,
      • Bürgergeld,
      • Rehabilitationsleistungen,
      • Begabtenförderung oder Ähnliches.
    • Pass oder Passersatz sowie Nachweis über Aufenthaltstitel bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
    • bei vorzeitig beendeten Studiengängen Exmatrikulationsbescheinigung
    • Bescheinigung über den Grad der Behinderung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beziehungsweise bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns, frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistung ist nicht möglich.

    Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beziehungsweise bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns, frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistung ist nicht möglich.

  • Rechtsgrundlage

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

Antragsformulare:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html

Formblatt Avon Ihnen
Formblatt Bvon der Ausbildungsstätte
Formblatt Zvon der Ausbildungsstätte


zusätzlich für Unterhaltsleistungen in Vollzeitmaßnahmen:

Anlage 1 zum Formblatt Avon Ihnen
Anlage 2 zum Formblatt Avon Ihrem Ehepartner


Ihre Ansprechpartner:

Nachname A-Ke         Frau Schiefer  - Silvia.Schiefer@bernkastel-wittlich.de
Nachname Kf-Z          Herr Ruppenthal - Michael.Ruppenthal@bernkastel-wittlich.de

Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden wenn:
- die Formulare vollständig ausgefüllt sind
- Ihre Förderungsnummer enthalten ist, falls Ihnen schon bekannt
- Unterlagen per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende