Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie den Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst erteilt werden, wenn sich bei der Prüfung Ihres Antrages keine Bedenken gegen Ihre Eignung ergeben haben. Die Verwaltungsbehörde ist zu solch einer Prüfung rechtlich verpflichtet.

    Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch ein Gericht kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

    Erforderliche Unterlagen:

    • ein biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis
    • bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T einen Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis
    • bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV sowie einen Erste-Hilfe-Nachweis

    Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/ Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

    Beispiele, in denen die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann. Wenn

    • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden
    • ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
    • zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von Betäubungsmittelkonsum entzogen worden ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss entzogen ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von missbräuchlicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen entzogen worden ist
    • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde
    • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen
    • die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen ist

    Zur Aufarbeitung einer eventuell vorliegenden Alkohol- oder Betäubungsmittelproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallüberprüfung handelt.

    Gebühren:

    239,00 € bei einer Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten
    279,00 € bei einer Neuerteilung mit medizinisch-psychologisches Gutachten

  • Teaser

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin

    Anne Licznerski
    Tel.: 06571 14-2444
    Fax: 06571 14-42444
    E-Mail: anne.licznerski@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben: A -I



    Tamara Esch
    Tel.: 06571 14-2192
    Fax: 06571 14-42192
    E-Mail: tamara.esch@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  J - M


    Maike Weber
    Tel.: 06571 14-2214
    Fax: 06571 14-42214
    E-Mail: maike.weber@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  N - Z