Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Weitere Angebote:

    • Suchtberatung bei Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit
    • Vermittlung verschiedenster Hilfen im Bereich Sucht (z.B. Entgiftung, Therapie, Reha)
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Tamara Schmitz-Bredlow

    Tel.: 06571 142163
    Fax: 06571 14-42163
    E-Mail: Tamara.Schmitz-Bredlow@bernkastel-wittlich.de 

    Zuständigkeit:

    • Stadt Traben-Trarbach 
    • VG Traben-Trarbach: Bausendorf, Bengel, Burg (Mosel), Diefenbach, Enkirch, Flußbach, Hontheim (inkl. Ortsteile Wispelt, Krinkhof und Bonsbeuern sowie die Wohnplätze Antoniushof, Felteshof, Forsthaus Bonsbeuern, Haus Bergland, Hontheimer Mühle und Katharinenhof), Irmenach, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Lötzbeuren, Reil, Starkenburg, Willwerscheid 
    • VG Wittlich-Land (teilweise): Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Gipperath, Greimerath, Hasborn, Laufeld, Manderscheid, Meerfeld, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Oberöfflingen, Oberscheidweiler, Pantenburg, Plein, Schladt, Wallscheid

    Erreichbarkeit:

    • Dienstag                                 7:30 bis 16:00 Uhr in Bernkastel
    • Mittwoch                                7:30 bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag                            7:30 bis 13:30 Uhr

    Susann Hummelsiep

    Tel.: 06531 500683
    Fax: 06571 14-42901
    E-Mail: susann.hummelsiep@bernkastel-wittlich.de 

    Zuständigkeit:

    ·VG Bernkastel-Kues: Brauneberg, Burgen, Emmerot, Fronhofen, Gornhausen, Götzeroth, Hochscheid, Ilsbach, Kleinich, Kommen, Longkamp, Monzelfeld, Neumagen-Drohn, Oberkleinich, Pilmeroth, Piesport, Thalkleinich, Wintrich, 

    ·Einheitsgemeinde Morbach: Bischofsdrohn, Elzerath, Gonzerath, Gutenthal, Haag, Heinzerath, Hinzerath, Hoxel, Hundheim, Hunolstein, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg, Odert, Rapperath, Wederath, Weiperath, Wenigerath, Wolzburg

    ·VG Thalfang: Berglicht, Breit, Büdlich, Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Gräfendrohn, Heidenburg, Hilscheid, Horath, Immert, Lückenburg, Malborn, Merschbach, Neunkirchen, Rorodt, Schönberg, Talling, Thalfang 

    Erreichbarkeit: 

    • Montag bis Freitag                 8:00 bis 14:00 Uhr in Bernkastel

    Sandra Junk

    Tel.: 06571 14-2465
    Fax: 06571 14-42465
    E-Mail: sandra.junk@bernkastel-wittlich.de 

    Zuständigkeit:

    ·VG Wittlich-Land (teilweise): Altrich, Dreis, Esch, Klausen, Rivenich, Salmtal, Sehlem

    ·Wittlich-Stadt: Wittlich links der Lieser, Stadtteil: Lüxem

    Erreichbarkeit: 

    • Montag                                      7:30 bis 16:00 Uhr
    • Dienstag bis Donnerstag        7:30 bis 12:00 Uhr

    Carmen Funk 

    Tel.: 06571 14-2125
    Fax: 06571 14-42125
    E-Mail: Carmen.Funk@bernkastel-wittlich.de  

    Zuständigkeit:

    • Stadt Bernkastel-Kues (inkl. Andel und Wehlen) 
    • VG Bernkastel-Kues: Erden, Graach an der Mosel, Kesten, Lieser, Lösnich, Maring-Noviand, Minheim, Mühlheim an der Mosel, Ürzig, Veldenz, Zeltingen-Rachtig 
    • VG Wittlich-Land (teilweise): Osann-Monzel

    Erreichbarkeit: 

    • Montag                                  7:30 bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag                           7:30 bis 16:00 Uhr in Bernkastel
    • Freitag                                   8:00 bis 12:00 Uhr

    Jörg van den Boom 

    Tel.: 06571 14-2464
     Fax: 06571 14-42464
     E-Mail: Joerg.vandenBoom@Bernkastel-Wittlich.de

    Zuständigkeit:

    • VG Wittlich-Land (teilweise): Arenrath, Bergweiler, Binsfeld, Bruch, Dierscheid, Dodenburg, Eisenschmitt, Gladbach, Großlittgen, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Hupperath, Karl, Landscheid, Minderlittgen, Musweiler, Niersbach, Platten
    • Wittlich-Stadt: Wittlich rechts der Lieser, Stadtteile: Dorf, Neuerburg, Bombogen, Wengerohr

    Erreichbarkeit: 

    • Dienstag                                 7:30 bis 16:00 Uhr
    • Mittwoch                                7:30 bis 16:00 Uhr in Bernkastel
    • Donnerstag                            7:30 bis 16:00 Uhr




  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    

Sozialpsychiatrischer Dienst

Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.

Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für

  • alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
  • Menschen in seelischen Notlagen
  •  Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
  • Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem

  • Beratung bei sozialen Problemen,
  • Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
  • Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.

Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende