Frühförderung von Kindern mit Behinderung

  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.

    Diese befinden sich in Bad Kreuznach,

    • Göllheim,
    • Mainz,
    • Landau,
    • Landstuhl,
    • Ludwigshafen,
    • Neuwied und
    • Trier.

    Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.

    Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

    In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.

    Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :

    • Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
    • Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
    • Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
    • Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
    • Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
    • Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
    • Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
    • Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen

    mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.

    Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an

  • Teaser

    Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.

  • Voraussetzungen

    Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

Zuständigkeiten der Leistungssachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

A - H: Frau Astrid Oster-Michels
J - P: Herr Sven Schermann
Q - Z: Frau Ute Helbing

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende