Blindenhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichSie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichSozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)
§ 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Was sollte ich noch wissen?
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro .
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Anträge / Formulare