Fahrerlaubnis auf Probe

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auffällt und sein Vergehen im Fahreignungsregister vermerkt wird, benachrichtigt dieses kurzfristig die Fahrerlaubnisbehörde. Maßnahmen werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.

    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wir die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
    Im Wiederholungsfall wird der Inhaber schriftlich verwarnt und ihm wird nahe gelegt, innerhlab von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
    Bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Die verkehrspsychologische Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänz werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.

    Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch die Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Die Aufbauseminare dürfen von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet. Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und Gefahrenerkennung verbessert werden.

    Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

  • Teaser

    Die Probezeit bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis dauert zwei Jahre.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit nochmals um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.

  • Rechtsgrundlage

    § 2a Straßenverkehrsgesetz (STVG)
    § 2b Straßenverkehrsgesetz (STVG)
    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

  • Was sollte ich noch wissen?

    In der folgenden Fahrschule innerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich findet der nächste Kurs unter dem aufgeführten Termin statt.

    Kursbeginn: Montag, den 04.11.2024 um 18:00 Uhr

    Fahrschule Hölzenbein
    Cusanusstraße19
    54470 Bernkastel-Kues
    Telefon: 06536 - 933 990 5

    Eine vorherige Anmeldung bei der Fahrschule ist zwingend erforderlich!