Akteneinsicht in archivierte Bauakten

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten.

    Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen.


  • Teaser

    Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines

    • aktuellen Grundbuchauszugs,
    • eines Kaufvertrages,
    • eines Erbscheines oder
    • eines Grundsteuerbescheides.

    Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.


  • Welche Gebühren fallen an?

    Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung. 

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung für die Akteneinsicht wird empfohlen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende