Akteneinsicht in archivierte Bauakten


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung. 

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung für die Akteneinsicht wird empfohlen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende