Blauzungenkrankheit BTV3

  • Leistungsbeschreibung

    Blauzungenkrankheit (BTV-3)

    Rinder, Schafe, Ziegen: Behörde warnt vor Tierseuche

    Das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) hat den Landkreis Bernkastel-Wittlich erreicht. Nachgewiesen wurde das Virus in einem Rinderbestand im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Der Freiheitsstatus des Landes Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Blauzungenkrankheit ging schon durch den Nachweis von BTV3 im Landkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifelkreis am 8. Mai 2024 verloren.

    In den letzten Wochen wurde viele neue BTV-3 Fälle detektiert – sehr häufig mit klinischen Symptomen. Es ist damit zu rechnen, dass sich BTV auch weiter ausbreitet und sich in den Monaten September/Oktober noch wesentlich mehr Tiere infizieren.

    Zwischenzeitlich haben sich auch die Bundesländer Thüringen und Saarland, sowie auch Luxemburg (seit 02.08.24) als nicht mehr frei von BTV erklärt. In Deutschland gelten derzeit nur noch Brandenburg und Bayern als BTV-frei.

    Daraus folgt, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen. 

    Neuer Sachstand zum Verbringen innerhalb Deutschlands in nicht BTV-freien Zone:
    In der nicht mehr BTV-3-freien Zone innerhalb Deutschlands ist ein Verbringen von empfänglichen Tieren möglich, sofern sie keine Klinik zeigen. Dies gilt auch für Tiere aus einem Ausbruchsbetrieb; auch PCR-positiv getestete Tiere dürfen verbracht werden, sofern sie keine Klinik zeigen. Das Infektionsgeschehen, wird – so die einhellige Meinung inkl. FLI - durch diese Entscheidung nicht verstärkt.

    Verbringen innerhalb Deutschlands, in die noch BTV-freie Zone (Bayern, Brandenburg):
    Hier ist wie bisher auch eine Repellentbehandlung mit Freitestung (PCR) notwendig.

    Innergemeinschaftliches Verbringen:
    - Aus nicht-Ausbruchsbetrieben wie bisher – keine Änderung.
    - Aus Ausbruchsbetrieben erst nach 30 Tagen, gilt auch für Kälber (hierzu wird mit Belgien, Niederlanden Kontakt aufgenommen, um ggf. eine bessere Lösung zu finden).  

    Neu: Impfschema für Schafe:
    Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt nach aktuell vorliegenden Daten aus Feld-Beobachtungen und Laboranalysen auch bei Schafen eine zweimalige Impfung als Grundimmunisierung durchzuführen, unabhängig vom Impfstoff.
    Bei vielen BTV3-positiven Fällen trotz Impfung muss bedacht werden, dass erst ca. eine Woche nach Zweitimpfung mit einer belastbaren Immunantwort gerechnet werden kann.

    Das Virus wird durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen und infiziert Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas). Erkrankte Tiere zeigen folgende Symptome: Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen, Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten und die für die Krankheit charakteristische geschwollene, blau gefärbte Zunge. Zudem kann die Krankheit zu Lahmheit und Abort führen. Bei schweren Verläufen können die betroffenen Tiere auch versterben. Besonders dramatisch an dieser Krankheit ist der sehr qualvolle Verlauf. Es gibt keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten, so dass in vielen Fällen das Einschläfern der erkrankten Tiere die einzige Möglichkeit darstellt, sie von ihrem Leiden zu erlösen. 

    Es besteht hierbei jedoch für den Menschen keine Ansteckungsgefahr. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen, ist unbedenklich.

    Da die Übertragung durch stechende Mücken geschieht, kann der Einsatz von Insektenschutzmitteln hilfreich sein. Um Tiere wirksam vor der Seuche zu schützen wird empfohlen, sie dagegen zu impfen. Neben den zugelassenen Impfstoffen für die Serotypen BTV-4 und BTV-8, gibt es mittlerweile drei zur Anwendung gestattete Inaktivatimpfstoffe mit einer BTV-3 Komponente. Die Gestattung ist nur gültig solange es noch keinen zugelassenen BTV-3 Impfstoff gibt. Bei den drei gestatteten BTV-3 Impfstoffen handelt es sich nicht um zugelassene Impfstoffe, so dass keine Handelserleichterungen gem. der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und 2020/689 aus der Impfung mit den gestatteten BTV-3 Impfstoffen resultieren. Für die Impfung werden Beihilfen gewährt, welche anteilig von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und dem Land Rheinland-Pfalz gezahlt werden. Nähere Informationen finden Halter auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen.

    Tiere, welche mit den gestatteten Impfstoffen gem. Impfgestattungsverordnung https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/181/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 geimpft worden unterliegen denselben Verbringungsbedingungen wie nicht-geimpfte Tiere, auch da die Impfstoffe derzeit noch kein Zulassungsverfahren durchlaufen haben und nur vor dem Hintergrund der schweren Krankheitsverläufe nach BTV-3 Infektion zur Anwendung für einen begrenzten Zeitraum gestattet wurden.

    Tierhalter sollten ihre Tiere beobachten und auf die oben beschriebene Symptomatik achten. Verdachtsfälle müssen der örtlich zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.

    Darüber hinaus steht das Veterinäramt des Landkreises Bernkastel-Wittlich für Fragen gerne unter 06571 14-1032 oder veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de zur Verfügung.


    Tierhaltererklärungen
     
    Die Tierhaltererklärungen finden Sie unter Formulare.

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